AGB
§ 1 Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für nachfolgendes in § 2 beschriebenes Vertragsverhältnis, gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen. Diese beziehen sich auf das Bildungsangebot der SPORTLEREI AKADEMIE in Form von Aus- und Weiterbildungen auf Fernstudienbasis und in Form von Präsensveranstaltungen. Neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die unterschriebene Anmeldung, einschließlich der dort genannten Gebühren sowie die jeweils gültige Prüfungsordnung bei Lizenz-Ausbildungen bzw. die Seminarleitfäden bei Einzelseminaren mit Zertifikat, Bestandteil des Vertrages.
§ 2 Vertragsabschluss
Mit Unterzeichnung und Absendung des Anmeldeformulars per Post durch den Teilnehmer (Vertragspartner) und dem Eingang bei der SPORTLEREI AKADEMIE, kommt zwischen dem Teilnehmer der Aus- oder Weiterbildung bzw. des Lehrgangs und der SPORTLEREI AKADEMIE ein Vertrag zustande. Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens die jeweilige Ausbildungsdauer, es sei denn es ist eine verlängerte Vertragslaufzeit vereinbart.
§ 3 Vertragsinhalt für Präsenzseminare und Workshops mit Zertifikat
(nachfolgend Lehrgang genannt)
Eine Anmeldung muss spätestens 4 Wochen vor Seminarbeginn bei der SPORTLEREI AKADEMIE eingegangen sein und ist mit der schriftlichen Anmeldebestätigung der SPORTLEREI AKADEMIE verbindlich (siehe §2).
Lehrgangsteilnahme
Die SPORTLEREI AKADEMIE kann die Teilnahme an einem Lehrgang versagen, wenn mind. eine Teilnahmevorrausetzungen nicht erfüllt ist, wenn der Kurs ausgebucht ist, oder nach Anmeldung, wenn die Kursgebühren nicht rechtzeitig oder nur teilweise zu Kursbeginn bezahlt wurden (Ausnahme: vereinbarte Ratenzahlung). Eine Seminarplatzreservierung erfolgt chronologisch nach Eingangsdatum der Anmeldungen.
Lehrgangsgebühren
Die Lehrgangsgebühr ist spätestens 2 Wochen vor Lehrgnagsbeginn fällig. Die Zahlung erfolgt per Einzugsermächtigung. Alle ausgewiesenen Gebühren verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Die Lehrgangsgebühren müssen bis 1 Woche vor Lehrgangsbeginn vollständig bezahlt sein. Bei Anmeldung von weniger als 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn ist der Rechnungsbetrag sofort fällig. Kosten, die im Zusammenhang mit der Zahlung entstehen, trägt der Teilnehmer. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Rücktritt vom Lehrgang (Präsenzseminare)
Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang bei der SPORTLEREI AKADEMIE. Erfolgt die Stornierung…
bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, so hat der Teilnehmer 50% zzgl. MwSt. des Preises des gebuchten Lehrgangs zu entrichten.
1 Tag vor Veranstaltungsbeginn kann der Lehrgang nicht mehr storniert werden und es sind 100% zzgl. MwSt. des Preises des Lehrgangs fällig.
Bei Nichterscheinen
Bei Buchung und Nichterscheinen am Veranstaltungstag ist ebenfalls der volle Betrag fällig
Bei Rücktritt nach Veranstaltungsbeginn hat die SPORTLEREI AKADEMIE Anspruch auf die komplette Lehrgangsgebühr zzgl. MwSt.
Das Recht des Teilnehmers auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt. Nach Beginn der Veranstaltung ist dem Teilnehmer eine Umbuchung versagt. Dem Teilnehmer steht das Recht zu, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Hierfür entsteht eine zusätzliche Gebühr in Höhe von € 25,– zzgl. MwSt. Umbuchungen und Änderungen können nur bis spätestens 14 Tage vor dem Lehrgangstermin gegen eine Gebühr von € 25,- zzgl. MwSt. vorgenommen werden. Spätere Buchungsänderungen gelten als Stornierung und unterliegen deren Regelung. Umbuchungen müssen schriftlich erfolgen. Eine Umbuchung liegt nur dann vor, wenn mit dem schriftlich erklärten Umbuchungswunsch die Teilnahme an einem Lehrgang zu einem anderen Zeitpunkt festgelegt wird. Kann der Lehrgang im Krankheitsfall nicht besucht werden, hat der Teilnehmer nach Vorlage eines Attests die Möglichkeit, den Kurs zu einem späteren Termin nachzuholen. Es gelten die aktuellen Lehrgangsgebühren der SPORTLEREI AKADEMIE .
§ 4 Vertragsinhalt für Lizenz-Ausbildungen (Fernstudiengänge & Praxis-Ausbildungen)
Mit Abschluss des Vertrags verpflichtet sich die SPORTLEREI AKADEMIE, dem Teilnehmer (Vertragspartner) das Lehrmaterial, gem. dem Lehrplan der betreffenden Ausbildung, zu liefern. Zudem verpflichtet sich die SPORTLEREI AKADEMIE Seminaranteile ordnungsgemäß zu organisieren und stattfinden zu lassen sowie eine erfolgsorientierte Lernbetreuung zu gewähren. Zudem verpflichtet sich die SPORTLEREI AKADEMIE schriftlich zu erledigende Arbeiten innerhalb von 3 Wochen zu korrigieren und dem Teilnehmer schriftlich oder online seine Ergebnisse zukommen zu lassen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu leisten. Die Lehrgangsgebühren sind in gleichen Raten zu zahlen. Die erste Rate wird mit Erhalt des ersten Lernmaterials fällig. Die Raten sind gem. Ratenplan zum 1. des Fälligkeitsmonats zu entrichten. In diesem Fall muss der Teilnehmer eine Einzugsermächtigung erteilen. Die SPORTLEREI AKADEMIE hat nicht das Recht Kursgebühren während der Laufzeit des Vertrages zu erhöhen.
Zahlungsverzug
Der Vertragspartner ist immer Gebührenschuldner der SPORTLEREI AKADEMIE, auch unabhängig von Leistungen Dritter. Ist der Teilnehmer (insofern er Vertragspartner ist) mit der Bezahlung der Kursgebühren im Rückstand wird gemahnt und somit werden Mahngebühren fällig. Die SPORTLEREI AKADEMIE behält es sich vor Verzugszinsen zu berechnen.
Bei Ratenzahlung
Ist der Teilnehmer mit mehr als 2 Monatsraten im Verzug, ist die SPORTLEREI AKADEMIE berechtigt den Versand des Lehrmaterials zu stoppen. Erst wenn sämtliche Rückstände (Gebühren, Kosten, Zinsen) beglichen sind, wird das Lehrmaterial wieder zugesandt.
Prüfungsgebühren
Sind Kursgebühren und/oder Prüfungsgebühren nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig gezahlt, wird der Teilnehmer nicht zur vorgesehenen Prüfung zugelassen und erhält somit auch keine Lizenz oder Zertifikat. Bei vereinbarter Ratenzahlung werden Lizenzen und Zertifikate erst nach vollständiger Bezahlung aller Raten ausgehändigt. Ist der Teilnehmer jedoch nicht der Vertragspartner, kann er nach Begleichung fälliger Gebühren die Aus- oder Weiterbildung fortsetzen. In diesem Fall ist ein neuer Vertrag zu schließen.
Nichtbereitstellung von Lehrmaterialien
Der Vertragspartner ist verpflichtet, eine Nichtbereitstellung von fälligem Lehrmaterial per Email, über die Service-Nummer (nur aus dem Inland) oder über die Festnetznummer (aus dem Ausland) anzuzeigen. Danach wird das fehlende Lehrmaterial nochmals unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
§ 5 Widerruf / Kündigung des Vertrages bei Lizenz-Ausbildungen (Fernstudiengänge & Praxisaubildungen)
Widerruf
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht bevor Ihnen eine deutlich lesbare Abschrift der Urkunde ausgehändigt wurde und nicht vor Zugang der ersten Lieferung des Lehrmaterials. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
SPORTLEREI AKADEMIE, Korbinian-Beer-Str. 21, 80997 München
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr
zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Der Wert der Überlassung, des Gebrauchs oder der Benutzung der Sachen oder der Erteilung des Unterrichts bis zur Ausübung des Widerrufs ist nicht zu vergüten (§ 4 Abs. 3 FernUSG). Das Widerrufsrecht erlischt in dem Zeitpunkt, in dem die Vertragsparteien den Fernunterrichtsvertrag vollständig erfüllt haben, spätestens jedoch mit Ablauf des ersten Halbjahres nach Eingang der ersten Lieferung (§ 4 Abs. 2 FernUSG).
Kündigung
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate. Der Fernunterrichtsvertrag kann ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden.
Nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss, kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
Studiengebühren sind dabei bis zum Ende der Kündigunsfrist zu entrichten.
Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
Im Falle einer Kündigung hat der Vertragspartner nur den Anteil der Gebühren zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Veranstalters entspricht.
Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
§ 6 Ausfall und Absage von Lehrmaßnahmen
a) Präsenzseminare:
Die SPORTLEREI AKADEMIE hat das Recht Präsenzseminare (dies gilt nicht für Präsenzveranstaltungen innerhalb der Fernstudiengänge) aus gegebenem Anlass ausfallen zu lassen bzw. zu stornieren. Nach entsprechender Benachrichtigung durch die SPORTLEREI AKADEMIE erhält der Vertragspartner bereits gezahlte Gebühren, für die noch keine Leistung erbracht wurde zurück. Änderungen der ausgeschriebenen Termine, des Programm- und Zeitablaufes und der Dozenten behalten wir uns bei Erkrankung bzw. Absage der entsprechenden Dozenten oder aber bei Unmöglichkeit der Durchführung des Lehrgangs am geplanten Veranstaltungsort vor. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns die ersatzlose Streichung von Veranstaltungen vor. Die Teilnehmer werden bei Terminabsagen rechtzeitig informiert.
b) Fernstudiengänge & Praxisausbildungen:
Präsenzveranstaltungen innerhalb der Fernstudiengänge und Praxisausbildungen dürfen seitens der SPORTLEREI AKADEMIE nicht ersatzlos gestrichen werden. Bei Absage einer Präsenzveranstaltung aus wichtigem Grund wird die Präsenzveranstaltung gem. dem Lehrgangsverlauf zeitnah nachgeholt. Änderungen der ausgeschriebenen Termine, des Programm- und Zeitablaufs und der Dozenten behält sich die SPORTLEREI AKADEMIE bei Erkrankung bzw. Absage des Dozenten oder aber bei Unmöglichkeit der Durchführung der Veranstaltung am geplanten Veranstaltungsort vor. Die Teilnehmer werden bei Terminänderungen rechtzeitig informiert.
§ 7 Schlussbestimmungen
Sind einzelne Bestandteile der Geschäftsbedingungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen hierdurch nicht berührt. Die Parteien erkennen für diesen Fall diejenige gültige Regelung an, die dem der Regelungsintention des unwirksamen Bestandteils inhaltlich am nächsten kommt.
§ 8 Gerichtsstand
Wenn es sich um Fernunterricht handelt, ist der Gerichtsstand an dem für den Wohnort des Teilnehmers zuständigen Gericht. Ansonsten und soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand München.
Stand 10/2010